Das Amtsgericht Werl wurde an der Soester Straße im Jahr 2019 als Neubau erstellt. Im Januar 2020 erfolgte der Umzug in den Neubau. Das Amtsgericht Werl und der Ambulante Soziale Dienst Werl sind nun unter einem Dach.

 

Werler Besonderheiten

Seit dem Mittelalter gab es in Werl ein sogenanntes "Salzgericht" der Werl Erbsälzer-Genossenschaft. Dies war räumlich nur für die Salinenbezirke zuständig. Bezüglich der Salinen-Beschäftigten hat es die niedere Strafgerichtsbarkeit. Die adeligen Erbsälzerfamilien und deren Beschäftigte konnten ihre freiwillige Gerichtsbarkeit (z.B. Erb- und Vormundschaftssachen) vor dem Salzplatzgericht erledigen. Dieses Gericht hatte einen den Patrimonial (Guts-Gerichten) vergleichbaren Status und wurde mit diesen Gesetz von 1848 aufgehoben.

Das bürgerliche Leben in Werl war durch das sogenannte Statutkurrecht von 1324 geregelt. Nach 1835-36 hielt sich das preußische Justizamt Werl an §§ des Werler Statutkurrechtes von 1324. Zwischen 1478- vor 1483 kann das westfälische Offizialamtsgericht von Arnsberg ( vorher in Soest) nach Werl. Es war für das gesamte ehemalige kurkölnische Herzogtum Westfalen zuständig. Ursprünglich ein rein kirchliches Gericht, zog es immer mehr "weltliche Fälle" an sich. Der Erzbischof von Köln war bis 1802 über Werl und das Amt Werl nicht nur geistlicher Landesherr als Führsterzbischof, sondern zugleich auch in seiner Eigenschaft als Herzog von Westfalen weltlicher Landesherr als geistlicher Kurfürst. Die Prozesse wurden durch Schriftsätze von Prokuratoren ( = Anwälte) der Parteien "nach Aktenlage" geführt. Lediglich das Schlussurteil wurde im noch vorhandenen Gerichtsstuhl des Offizialates bis zu Beginn des 18. Jahrhunderts in den Propsteikirche (Sankt Walburga) verlesen. Mit dem Ende des Kurstaates 1802/03 erlosch das Offizialamtsgericht Werl, zumindest verlor es seine weltliche Kompetenz.